Kennzeichen korrigieren und Rückerstattung
Stand: 4. November 2026
Die E-Vignette gilt nur für das Kennzeichen, für das sie registriert ist. Prüfen Sie das Kennzeichen deshalb vor der Zahlung genau.
Tippfehler korrigieren: die 24-Stunden-Regel
- Ein ausländisches Kennzeichen kann nach dem Kauf nur einmal und nur innerhalb von 24 Stunden korrigiert werden.
- Nach Ablauf der 24 Stunden ist eine Korrektur nicht mehr möglich.
- Ein Schweizer Kennzeichen kann einmal korrigiert werden.
- Falsche Leerzeichen oder Bindestriche spielen keine Rolle und müssen nicht korrigiert werden.
Haben Sie über unseren Service bestellt und einen Fehler bemerkt, melden Sie sich bitte sofort über das Support-Ticket.
Neues Kennzeichen
Ein Kennzeichenwechsel ist nur möglich, wenn Fahrzeug und Halter gleich bleiben, zum Beispiel nach einem Umzug oder bei Verlust des Schildes – mit den entsprechenden Fahrzeugdokumenten. Werden Fahrzeug und Kennzeichen gewechselt, kann die E-Vignette nicht übertragen werden.
Gibt es eine Rückerstattung?
Das Schweizer Recht kennt bei Online-Käufen kein Widerrufsrecht. Die Vignettengebühr wird nur in Ausnahmefällen zurückerstattet:
- bei einem nachweislich doppelten Kauf für dasselbe Kennzeichen,
- wenn die Vignette irrtümlich für ein Fahrzeug gekauft wurde, das keine braucht (z. B. ein Wohnmobil über 3,5 t).
Für ein stillgelegtes Fahrzeug gibt es keine anteilige Rückerstattung. Bei einer Bestellung über unseren Service gelten zusätzlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die E-Vignette können Sie bei uns online bestellen.