Vignette für Anhänger, Wohnwagen und Motorrad
Stand: 4. November 2026
In der Schweiz ist die Vignette nicht nur für Autos Pflicht. Jedes Motorfahrzeug und jeder Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht braucht für Autobahnen und Autostraßen eine eigene Vignette.
Anhänger und Wohnwagen
- Ein Anhänger oder Wohnwagen braucht eine eigene Vignette – die Vignette des Zugfahrzeugs gilt nicht für ihn.
- Die E-Vignette wird für das Kennzeichen des Anhängers registriert. Wählen Sie bei der Bestellung „Anhänger“ bzw. „Wohnwagen“.
- Befreit sind Anhänger von Motorrädern und Seitenwagen.
Sind Zugfahrzeug und Anhänger beide ohne Vignette unterwegs, wird die Busse zweimal fällig (siehe Busse ohne Vignette).
Motorrad
Auch Motorräder brauchen die Vignette – zum gleichen Preis von CHF 40. Das gilt auch für Quads und Trikes.
Wohnmobil und Lieferwagen
Wohnmobile, Kleinbusse und Lieferwagen bis 3,5 t brauchen die normale Vignette. Fahrzeuge über 3,5 t zahlen keine Vignette, sondern die Schwerverkehrsabgabe (LSVA bzw. PSVA). Wurde für ein solches Fahrzeug irrtümlich eine Vignette gekauft, wird die Vignettengebühr zurückerstattet.
Die Vignette für Fahrzeug und Anhänger können Sie bei uns online bestellen – für jedes Kennzeichen eine eigene Bestellung.