Wo gilt die Vignette? Tunnel und Autoverlad
Stand: 4. November 2026
Die Vignette gilt auf den Nationalstraßen: den Autobahnen und Autostraßen der Schweiz (grüne Wegweiser). Auf Kantons- und Gemeindestraßen braucht man keine Vignette.
Ab der Grenze
Die Vignettenpflicht gilt in der Regel direkt ab der Grenze. Ausnahmen: An den Autobahn-Zollämtern Basel/St. Louis, Rheinfelden und Kreuzlingen darf man ohne Vignette bis zur ersten Ausfahrt fahren.
Gotthard und San Bernardino
Der Gotthard-Straßentunnel (A2) und der San-Bernardino-Tunnel (A13) liegen auf Nationalstraßen. Mit der Vignette fallen dort keine zusätzlichen Gebühren an.
Nicht in der Vignette enthalten
- Tunnel am Großen St. Bernhard (Verbindung nach Italien): eigene Tunnelgebühr.
- Tunnel Munt la Schera (Richtung Livigno): eigene Gebühr.
- Autoverlad durch Lötschberg, Furka und Vereina: Die Fahrt mit dem Autozug wird separat bezahlt.
Diese Gebühren zahlen Sie direkt vor Ort; sie sind weder in der Vignette noch in unserer Bestellung enthalten.
Über 3,5 t
Fahrzeuge über 3,5 t brauchen keine Vignette, sondern zahlen die Schwerverkehrsabgabe. Für Anhänger gilt eine eigene Vignette, siehe Anhänger, Wohnwagen und Motorrad.
Die E-Vignette können Sie bei uns online bestellen.