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Wo gilt die Vignette? Tunnel und Autoverlad

Stand: 4. November 2026

Autoverladezug mit Autos vor einem Tunnelportal in den Schweizer Alpen

Die Vignette gilt auf den Nationalstraßen: den Autobahnen und Autostraßen der Schweiz (grüne Wegweiser). Auf Kantons- und Gemeindestraßen braucht man keine Vignette.

Ab der Grenze

Die Vignettenpflicht gilt in der Regel direkt ab der Grenze. Ausnahmen: An den Autobahn-Zollämtern Basel/St. Louis, Rheinfelden und Kreuzlingen darf man ohne Vignette bis zur ersten Ausfahrt fahren.

Gotthard und San Bernardino

Der Gotthard-Straßentunnel (A2) und der San-Bernardino-Tunnel (A13) liegen auf Nationalstraßen. Mit der Vignette fallen dort keine zusätzlichen Gebühren an.

Nicht in der Vignette enthalten

  • Tunnel am Großen St. Bernhard (Verbindung nach Italien): eigene Tunnelgebühr.
  • Tunnel Munt la Schera (Richtung Livigno): eigene Gebühr.
  • Autoverlad durch Lötschberg, Furka und Vereina: Die Fahrt mit dem Autozug wird separat bezahlt.

Diese Gebühren zahlen Sie direkt vor Ort; sie sind weder in der Vignette noch in unserer Bestellung enthalten.

Über 3,5 t

Fahrzeuge über 3,5 t brauchen keine Vignette, sondern zahlen die Schwerverkehrsabgabe. Für Anhänger gilt eine eigene Vignette, siehe Anhänger, Wohnwagen und Motorrad.

Die E-Vignette können Sie bei uns online bestellen.

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